Barrierefreiheitserklärung

Kunzmann's  Hotel | Spa

Die Hotel Kunzmann OHG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.kunzmanns.de/.

Die Anforderungen basieren auf der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit WCAG 2.1 AA und den Anforderungen des BFSG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht vollständig barrierefrei:

  • Unzureichender Kontrast im Header: Abhängig vom Hintergrundbild kann der Kontrast von Texten im Header vor dem Scrollen unzureichend sein (WCAG 1.4.3). Wir entwickeln eine Lösung, die auf allen Geräten barrierefrei ist und optisch ansprechend bleibt.
  • Falsche Überschriftenhierarchie: Auf einigen Seiten gibt es Sprünge in der Überschriftenreihenfolge (z. B. von h1 zu h3), was die Navigation für Screenreader-Nutzer erschweren kann (WCAG 1.3.1). Wir arbeiten an einer Korrektur, die die Barrierefreiheit verbessert und die semantische Struktur für SEO optimiert.
  • Nicht barrierefreie PDFs: Einige PDF-Dokumente auf der Website fehlen die notwendige Tag-Struktur, was die Zugänglichkeit für Screenreader-Nutzer einschränkt (WCAG 1.3.1). Wir arbeiten an einer barrierefreien Version dieser Dokumente.
  • Fehlende Formular-Labels: Vereinzelt fehlen Formularen auf der Website zugängliche Labels, was die Bedienbarkeit für Screenreader- und Tastaturnutzer beeinträchtigen kann (WCAG 3.3.2). Wir entwickeln eine Lösung, die die Barrierefreiheit gewährleistet und die Benutzerfreundlichkeit fördert.
  • Overlay-Text auf Bildern: Text, der über Bildern liegt, kann je nach Hintergrundbild ein unzureichendes Kontrastverhältnis aufweisen (WCAG 1.4.3). Wir arbeiten an einer responsiven Lösung, die auf allen Geräten barrierefrei ist und optisch zur Website passt.
  • Nicht barrierefreier Gutscheinshop: Der aktuelle Gutscheinshop entspricht nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen (WCAG 2.1). Wir planen ein Update auf eine barrierefreie Version noch in diesem Jahr, das die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit verbessert.
  • Einschränkungen in der Buchungsstrecke: Die Buchungsstrecke zur Zimmerbuchung weist Barrierefreiheitsmängel auf, die die Bedienbarkeit für einige Nutzer einschränken können (WCAG 2.1). Wir arbeiten mit dem Anbieter an einer Lösung, die die Barrierefreiheit gewährleistet.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Überprüfung der Website auf Konformität mit WCAG 2.1 AA von "Die Marketing Nerds" durchgeführt, unter Verwendung des WordPress Plugins Accessibility Checker von Equalize Digital (https://equalizedigital.com/) und dem WAVE Web Accessibility Evaluation Tool (https://wave.webaim.org/).

Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Haben Sie Hinweise oder Anmerkungen zu Barrierefreiheitsproblemen auf unserer Website? Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ihre Fragen beantworten wir so schnell wie möglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

Hotel Kunzmann OHG
Geschäftsführer: Dieter & Gregor Kunzmann
An der Promenade 6
97708 Bad Bocklet

Telefon: +49 (0)9708/780
Telefax: +49 (0)9708/78 100

Internet: www.kunzmanns.de
E-Mail: willkommen@kunzmanns.de

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BFSG wenden. Die Schlichtungsstelle beim Bundesbehindertenbeauftragten nimmt Beschwerden zu Barrierefreiheitsmängeln elektronisch über das Kontaktformular der Schlichtungsstelle entgegen. Sie prüft Verstöße gegen die Anforderungen des BFSG und der BITV 2.0 und gibt Empfehlungen zur Beseitigung der Mängel.

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